Das Justizministerium (BMJ) möchte die Rechte von Menschen stärken, die im Netz Anfeindungen und Gewalt erleben. Am heutigen Mittwoch hat die von Marco Buschmann (FDP) geführte Behörde hierzu Eckpunkte vorgelegt. Zusammen mit den Erläuterungen sind es zehn Seiten, die als Grundlage für ein neues Gesetz gegen digitale Gewalt dienen sollen.
Ein zentraler Aspekt des geplanten Gesetzes sind Accountsperren für Täter*innen. Das bedeutet: Wer andere Menschen im Netz bedroht und beleidigt, könnte den Social-Media-Account verlieren, zumindest zeitweise. Dafür bräuchte es eine richterliche Anordnung. Eine solche Maßnahme fordert bereits seit Längerem die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF).
Das Papier sieht auch Regelungen vor, die sich als Quick-Freeze-Verfahren deuten lassen. Demnach sollen Online-Anbieter bei Verdachtsfällen vorsorglich personenbezogene Daten speichern – falls diese Daten später zur Verfolgung von Delikten benötigt werden. Anordnen könnten das dem Papier zufolge Landgerichte.
Im Vorjahr hatte das Justizministerium das Quick-Freeze-Verfahren als Alternative zur vielfach kritisierten Vorratsdatenspeicherung ins Spiel gebracht. Bei der Vorratsdatenspeicherung würden massenhaft Daten gespeichert. Beim Quick-Freeze-Verfahren sollen – bildlich gesprochen – nur im Verdachtsfall gezielt Daten aus dem täglichen Datenstrom schockgefroren werden, bevor sie gelöscht werden.
Provider sollen auf Anordnung IP-Adressen speichern
„Wer eine Verletzung seiner Rechte erfährt, muss sich selbst effektiv vor Gericht dagegen wehren können“, heißt es im BMJ-Papier. Das aktuelle Recht werde diesem Anspruch nicht gerecht. Das Ministerium will das ändern, indem es Online-Anbietern neue Pflichten verpasst. Sie sollen den Behörden mehr als bisher Auskunft über verdächtige Nutzer*innen erteilen.
Ablaufen könnte das zum Beispiel so: Betroffene von mutmaßlichen Straftaten wie Beleidigung, Verleumdung oder Bedrohung sollen von den jeweiligen Landgerichten Unterstützung bekommen. Betroffene müssten sich hierfür zuerst einen Anwalt nehmen und könnten sich dann mit dessen Hilfe direkt an das Landgericht wenden. Das zuständige Landgericht soll Online-Anbieter wie beispielsweise Facebook in die Pflicht nehmen dürfen: Die Anbieter müssten dann unter anderem offenlegen, welcher Account mit welcher E-Mail- und IP-Adresse hinter einer verdächtigen Äußerung steckt.
Das Gericht kann dann Internet-Anbietern wie etwa Vodafone, Telekom oder 1&1 mitteilen, dass sie die Daten zu einer verdächtigen IP-Adresse noch nicht löschen dürfen. Denn es sind die Internet-Anbieter, die anhand einer IP-Adresse einen Klarnamen ermitteln können – und zwar den Namen der Person, die den Internet-Anschluss mit der jeweiligen IP-Adresse bezahlt.
Vorgehen gegen Verfasser*innen schlechter Online-Rezensionen
Der Zugriff auf IP-Adressen ist ein oft genutztes Mittel, um mutmaßliche Straftaten im Netz aufzuklären. Aber es birgt Hürden: Internet-Anschlüsse werden häufig von mehreren Personen genutzt. Die Person, auf deren Namen ein Internet-Anschluss registriert ist, könnte zu Unrecht in Verdacht geraten.
Brisant ist außerdem: Das Ministerium möchte die Palette der Delikte erweitern, bei denen Anbieter Daten herausrücken müssen. Laut BMJ-Papier sollen künftig nicht nur Straftaten betroffen sein, sondern auch die „Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts“ oder des „Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb“. Was das heißen kann, macht das Papier mit einem Beispiel anschaulich: Etwa, wenn ein Restaurant durch „wahrheitswidrige Nutzerkommentare“ geschädigt wird.
Ob Beschwerde über eine staubtrockene Pizza oder Todesdrohung: Laut BMJ-Papier könnt beides dazu führen, dass Online-Dienste einem Landgericht die IP-Adressen von Nutzer*innen offenlegen müssen. Und Internet-Provider müssten auf Anordnung auch die dazu gehörigen Klarnamen der Anschluss-Inhaber*innen vorlegen.
Ausweitung auf Messenger geplant
Neu ist außerdem: Die Pflicht zur Offenlegung solcher Daten würde auch Messenger-Dienste umfassen, heißt es im BMJ-Papier. Bisher seien von der Regelung nur sogenannte Telemedien umfasst, das ist der juristische Sammelbegriff für beispielsweise soziale Netzwerke wie Instagram oder Facebook. Unter Messenger dürften dann künftig auch Ende-zu-Ende-verschlüsselte Dienste wie Signal, WhatsApp oder Threema fallen.
Mit dieser Maßnahme geht das Justizministerium weiter über das hinaus, was zivilgesellschaftliche Organisationen wie die GFF gefordert haben. Messenger dienen in der Regel der Kommunikation zwischen Einzelpersonen oder in kleinen Gruppen und stellen keine öffentlichen Kommunikationsräume dar. Strafverfolgungsbehörden wünschen sich seit langem, dass die Betreiber*innen mehr Daten über Nutzer*innen herausgeben. Der Gesetzgeber war hier allerdings bislang zurückhaltend.
Beim Vorgehen gegen Straftaten im Netz gibt es immer eine Abwägung: Einerseits sollen Nutzer*innen das Netz anonym nutzen können und vor Überwachung geschützt sein. Andererseits sollen sich Betroffene von Gewalt wirksam wehren dürfen. Das geplante Gesetz würde die Rechtslage von der Anonymität wegrücken und die Nachverfolgbarkeit von Nutzer*innen erhöhen. Über Reaktionen und Einschätzungen aus der Zivilgesellschaft berichten wir hier.
Dem Justizministerium ist offenbar bewusst, dass sich daran Diskussionen entzünden werden. Manche Bedenken spricht das Ministerium bereits selbst in den Erläuterungen zum Eckpunktepapier an. Die Erläuterungen sind nach Fragen und Antworten gegliedert. Gleich die erste Frage handelt davon, warum der Auskunftsanspruch über Straftaten hinaus erweitert wird – also auch auf beispielsweise schädliche Restaurant-Kritiken. Ein inhaltliches Argument liefert das BMJ an dieser Stelle allerdings nicht. Es wiederholt schlicht, dass sich Betroffenen damit „gegen alle Verletzungen ihrer Rechte zur Wehr setzen können“.
Account-Sperren mit zeitlicher Begrenzung
Als weiteres Mittel gegen gewalttätige Accounts sieht das Papier Account-Sperren vor. Das heißt zum Beispiel, ein Anbieter wie Facebook könnte dazu verpflichtet werden, einer Person den Zugang zu ihrem Account zu verwehren, wenn sie andere bedroht und beleidigt hat.
Für eine solche Account-Sperre sieht das BMJ allerdings einige Einschränkungen vor, damit solche Sperren nicht vorschnell angeordnet werden. Demnach sollte die Inhaltemoderation der Plattform als „milderes Mittel“ Vorrang haben, bevor eine Sperre in Frage kommt. Ein weiteres Kriterium ist „die Gefahr der Wiederholung schwerwiegender Beeinträchtigungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts“ durch Inhalte des Accounts. Einfach ausgedrückt: Accounts sollen nicht schon wegen eines Ausrutschers gesperrt werden. Außerdem sollen Account-Sperren zeitlich begrenzt sein und betroffene Accounts sollten die Gelegenheit haben, sich vor einer Sperre zu den Vorwürfen zu äußern.
Account-Sperren bringen für Betroffene digitaler Gewalt Vor- und Nachteile. Der größte Vorteil ist, dass ein Gericht für eine Sperre nicht die Identität von mutmaßlichen Täter*innen feststellen muss. So etwas kann lange dauern und gar scheitern, während Betroffene weiterhin den Angriffen ausgesetzt sind. Ein Nachteil von Account-Sperren ist, dass Angriffe selten bloß von einzelnen Accounts ausgehen.
Eine Sperre kann zum Beispiel dann etwas bewirken, wenn ein betroffener Account viele Follower*innen hat, die ihrerseits Hetze weiterverbreiten. In diesem Fall könnte eine Sperre Wellen von Hass und Hetze zumindest bremsen. Anders ist die Lage, wenn Personen gezielt von einem oder mehreren Stalker*innen bedroht werden. Solche Täter*innen arbeiten oft mit mehreren Accounts parallel und lassen sich durch Account-Sperren kaum nachhaltig aufhalten.
Anlaufstellen im Inland
Für viele Betroffene digitaler Gewalt ist es oft eine große Hürde, sich überhaupt Hilfe zu holen oder gar juristische Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Das liegt nicht zuletzt daran, dass es bürokratische Hürden gibt und Verfahren Zeit und Geld kosten können. Vor diesem Hintergrund plant das BMJ Erleichterungen. So soll etwa die Zuständigkeit beim Landgericht gebündelt werden. Online-Anbieter sollen außerdem direkte Anlaufstellen in Deutschland anbieten – auch dann, wenn sie ihren Firmensitz eigentlich im Ausland haben.
Solche sogenannten Zustellungsbevollmächtigten gibt es bereits jetzt, das verlangt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Das bald in Kraft tretende Digitale-Dienste-Gesetz der EU (DSA) wird das NetzDG zwar ablösen, doch direkte Anlaufstellen sollen laut BMJ-Papier bleiben. Ob diese Vorgabe europarechtlich durchsetzbar ist, steht nach einem Urteil zum NetzDG vor wenigen Wochen jedoch in Frage. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hatte entschieden, dass der deutsche Gesetzgeber sozialen Medien mit Sitz im Ausland nicht einfach Vorgaben zur Gestaltung ihrer Dienste machen darf.
Bis zum 26. Mai können Interessierte nun die Eckpunkte des BMJ kommentieren. Auf dieser Basis möchte das Ministerium einen Referentenentwurf erstellen. Das ist der nächste Schritt auf dem Weg zu einem neuen Gesetz. Den Entwurf möchte das BJM in der zweiten Jahreshälfte vorlegen.
Hört sich nach einer Vorratsdatenspeicherung light an. Technisch ist das nämlich nur umsetzbar, wenn man auf unbestimmte Zeit alle IP-Daten speichert.
Mehr zm Unterschied VDS vs. Quick Freeze findest du hier. https://netzpolitik.org/2022/quick-freeze-buschmann-legt-alternative-zur-vorratsdatenspeicherung-vor/
Glauben Sie das ernsthaft? Hier ein Kommentar vom CCC:
https://www.ccc.de/de/updates/2023/digitale-gewalt-vorratsdaten
Die CCC-Stellungnahme haben wir in unserem Artikel zu den Reaktionen doch schon eingebaut. Das ist keine Frage des Glaubens, sondern der Definition.
Die vielen Betroffenen, für die es oft eine große Hürde ist, sich Hilfe zu holen (2), wird es also kaum einfacher (1). Es sei denn, sie können sich mühelos einen Anwalt leisten, der das Verfahren von A bis Z durchzieht. Die modernen IKT entlarven das Dilemma der ‚offenen Gesellschaft‘: individuelle Freiheiten der einen können zu Verletzungen individueller Freiheiten, Würde und Rechte der anderer führen; Einschränkungen der individuellen Freiheiten betreffen alle. Die ‚offene Gesellschaft‘ muss lernen, sich selbst zu beschränken. Das gilt nicht nur für die IKT.
(1) ‚Ablaufen könnte das zum Beispiel so: Betroffene von mutmaßlichen Straftaten wie Beleidigung, Verleumdung oder Bedrohung sollen von den jeweiligen Landgerichten Unterstützung bekommen. Betroffene müssten sich hierfür zuerst einen Anwalt nehmen und könnten sich dann mit dessen Hilfe direkt an das Landgericht wenden. Das zuständige Landgericht soll Online-Anbieter wie beispielsweise Facebook in die Pflicht nehmen dürfen: Die Anbieter müssten dann unter anderem offenlegen, welcher Account mit welcher E-Mail- und IP-Adresse hinter einer verdächtigen Äußerung steckt.‘
(2) ‚Für viele Betroffene digitaler Gewalt ist es oft eine große Hürde, sich überhaupt Hilfe zu holen oder gar juristische Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Das liegt nicht zuletzt daran, dass es bürokratische Hürden gibt und Verfahren Zeit und Geld kosten können.‘
>> Mit dieser Maßnahme geht das Justizministerium weiter über das hinaus, was zivilgesellschaftliche Organisationen wie die GFF gefordert haben. Messenger dienen in der Regel der Kommunikation zwischen Einzelpersonen oder in kleinen Gruppen und stellen keine öffentlichen Kommunikationsräume dar. Strafverfolgungsbehörden wünschen sich seit langem, dass die Betreiber*innen mehr Daten über Nutzer*innen herausgeben. <<
Die "freien" Demokraten?
>> Wer wird uns verraten … Die „freien“ Demokraten? <<
Was hab ich gelacht, als ich dies gestern Abend lies! Doch nach einer "Übernachtung" (zuhause) denke ich, dass es unter Neo-Liberalen (voll neo seit der magenta Phase) so etwas wie "Verrat" kaum geben kann. Die sind allesamt Individualisten und Opportunisten, in gewisser Weise gar Anarchisten, wenn es um das Zerlegen staatlicher Instrumente (z.B. Steuern) geht.
Liberale haben keine Parteiprogramme sondern stellen „Thesen“ auf. Umstände und Konstellationen begünstigen deren Realisierung in Gestalt von substantiellen Steuersenkungen für besonders parteispendenfreudiges Klientel (z.B. Substantia AG)
Hotellerie und Gastronomie sind neoliberale Domänen. Da macht(e) die Ausbeutung von Beschäftigten (Der Mindestlohn ist zu hoch für uns) noch so richtig Profit, der dann gerne auch noch unversteuert bleibt.
Der Champagner floss reichlich, als die Hotellerie den reduzierten Mehrwertsteuersatz geschenkt bekam, was die Wähler hingegen mit freiem Wandern quittierten und anderweitig ihre Stimmen verteilten.
Dazu die Bundeszentrale für politische Erwachsenenbildung (heute show):
http://www.youtube.com/watch?v=Z3GL7S1ahEI
Doch dann kam Corona, die Minderbezahlten wurden an die neoliberale Luft gesetzt und blieben weg. Die Qualität in Restaurants ging in den Keller und mancher Koch hinter Gittern. Kommentare auf Bewertungsportale und sozialen Medien fanden Zuspruch, womit wir beim Thema wären: Da kann nur die FDP weiter helfen.
Es gibt viele, die im „Lockdown“ Kochen gelernt haben. Mit solchen Kenntnissen kann man schon beurteilen, ob das Servierte aus dem Thermomat stammt oder die Beilage aus dem Convenience-Eimer stammt. Solche Branchen-Probleme kann nur die FDP lösen. Die Branche sitzt auf Schwarzgeldern wie kaum eine andere und weiß diese spendenfreudig anzuwenden.
Die FDP serviert.
„wie konkret Döpfner von ‚Bild‘ im Bundestagswahlkampf 2021 offenbar forderte, Stimmung für die FDP zu machen. Dass die Zeitung sich in Wahlkämpfe einmischt, dass sie selbst Wahlkampf macht, dass sie Tatsachen für ihre eigenen publizistischen (und kommerziellen) Interessen verdreht, all das kann für niemanden eine Neuigkeit sein. Und dass jemand wie Döpfner nichts auf gute Sitten und Traditionen gibt, dass sich der Eigentümer eines Mediums mit der direkten Einmischung in redaktionelle Inhalte zurückhalten sollte, kann auch niemanden schockieren. Trotzdem ist es erstaunlich zu lesen, wie direkt – und mit welchen Worten – er offenbar forderte, das Blatt zu benutzen, um die FDP groß zu machen.“
https://twitter.com/niggi/status/1646545964902105091 (Stefan Niggemeier)
Springer-Chef Mathias Döpfner in einer SMS an den damaligen Bild-Chefredakteur Julian Reichelt:
„Please Stärke die FDP. Wenn die sehr stark sind können sie in Ampel so autoritär auftreten dass die platzt. Und dann Jamaika funktioniert.“
Quelle: https://taz.de/Enthuellung-ueber-Springer-Chef-Doepfner/!5924617/
Am Verhalten Doepfners und Reichelts wie auch Medien wie der „BILD“ im Allgemeinen kann man den Zustand der deutschen Medienlandschaft und leider auch eines Teils der Journalisten kaum besser ablesen:
Machtgeil, geldgeil…und von jeglicher Intellektualität und einem retrospektiv unterstellten „Dichter- und Denkertum“ Lichtjahre entfernt. Das ist nichts Neues, da offenbar seit Jahrzehnten so.
Aber wenn das so hingenommen wird: Wozu dann noch Bildung, Wissen, Kompetenz und aufgeklärte Bürger? Die „BL…D“-Zeitung wird es doch richten!
> Die FDP serviert. <
Was servieren die denn außer Bremsstaub? Fraktionelle Querlieger-Häppchen? Verdauungsverhinderer?
Wer sich die Funktion der FDP in der Ampel bisher nicht erklären konnte, der bekommt durch die Döpfner-SMS seltene Einblicke in den machtpolitischen Maschinenraum. Die FDP zerstört die Ampel durch "autoritäres" Verweigern von innen, und macht ein politisches Jamaika nach Neuwahlen wahrscheinlich. Das ist in gleichem Maße strategisch, wie der vorgeblich altruistische Verzicht von Giffey in Berlin.
Als Gegenmittel bleibt dem strategisch herausgeforderten Wähler letztlich eine ebenso strategische Stimmzettel-Abgabe. Die Wahlforschung kennt das Phänomen schon länger als die Gruppe der strategischen Wähler, die das Ziel haben missliebige Regierungskoalitionen mit ihrer kalkulierten Stimmabgabe zu verhindern. Dieser Denksport wird immer beliebter und erschwert Wahlprognosen zunehmend: Welche Partei muss ich wählen, damit mir eine als so empfundene Horror-Koalition erspart bleibt. Was bleibt da noch übrig, wenn ich die FDP vom Diäten-Trog fernhalten möchte?
Ich verstehe nicht ganz…
Laut DSVGO dürfen doch nur für den Service notwendige Daten gespeichert werden. Die IP-Adresse gehört meines Wissens nicht dazu. Wir mussten, um DSVGO-konform zu sein, die IP-Adressen aus den Logs unserer Services verschleiern, und haben nur via geoip das Land oder die Region für Analysen gespeichert.
Wie können denn die Services dann die IP-Adressen zu einem Account rausrücken?
Ganz klare Antwort: man darf es eben nicht speichern, aber man muss es doch herausgeben. Der Hauptmann von Köpenick lässt grüßen.
Naja, offensichtlich kann nach Aufforderung durch die Justiz, die IP eines Accounts beim nächsten Login abgegriffen und der entsprechenden Stelle zugestellt werden. Bzw. muss dann. Das würde sich mit dem Konzept „quick freeze“ vom Ansatze her decken. Ob bzw. dass dann die Technik nicht klargestellt wird, bzw. es droht einen Umgehungsgesetz für Umstände zu werden, die als Prinzipien an zentraler Stelle stehen sollten, wäre dann im Moment noch ein Blatt im Buche des Blöden.
Kann man seit dieser teutschen IT-Offensive (2017+) überhaupt noch einen dienst *für* Menschen anbieten? Das kehrt sich ja eigentlich alles in Sollbruchstellen für die Menschen um (Zensur durch jeden, Abgriff nach Gusto, Beschlagnahmung bei irgendwas was irgendwem einfällt, Ausleitung aus Spass, Einlauf bei… idk). Ich nenne das Bunga-Bunga.